Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Fotografie Service Fandler, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 2. Überlässt Fotografie Service Fandler dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Fotografie Service Fandler eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: ein) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auf- traggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Ver- wendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist, als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Fotografie Service Fandler vorbehalten. 3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fotografie Service Fandler nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Fotografie Service Fandler, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotografie Service Fandler auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Fotografie Service Fandler kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fotografie Service Fandler auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Fotografie Service Fandler haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. VII. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Fotografie Service Fandler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. VIII. Digitale Fotografie 1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zu- stimmung von Fotografie Service Fandler. 2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich über- tragen wurde. IX. Bildbearbeitung 1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Fotografie Service Fandler und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Fotografie Service Fandler. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotografie Service Fandler digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Fotografie Service Fandler mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vor- zunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Fotografie Service Fandler als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Fotografie Service Fandler mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Fotografie Service Fandler von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. X. Nutzung und Verbreitung 1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Fotografie Service Fandler im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. 2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotografie Service Fandler. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Fotografie Service Fandler auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotografie Service Fandler. 4. Fotografie Service Fandler ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5. Wünscht der Auftraggeber, dass Fotografie Service Fandler ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6. Hat Fotografie Service Fandler dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Fotografie Service Fandler verändert werden. 7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. XI. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Steinebach an der Wied.
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